Vertretung in Kunden-Insolvenzverfahren

Wird der Schuldner während der Mandatsbetreuung insolvent, oder hat der Schuldner bei Mandatserteilung das Insolvenzverfahren bereits beantragt bzw. ist das Verfahren bereits eröffnet, vertreten wir unsere Mitglieder auch im Insolvenzverfahren, und zwar von der Anmeldung bis zur Verfahrensbeendigung. Wichtige Sicherungsmittel, wie der Eigentumsvorbehalt in all seinen Erscheinungsformen oder auch das Sicherungseigentum, setzen wir in den Verfahren für unsere Mitglieder durch. Ebenso vertreten wir die Ansprüche der Unternehmen in Lieferanten-Poolverfahren. In Großverfahren besteht auch die Möglichkeit unserer Mitwirkung im Gläubigerausschuss. Bei allem hilft uns auch unser guter Kontakt zu vielen Insolvenzverwaltern und zu den Warenkreditversicherungen.

Ist die Forderung kreditversichert, so unterstützen wir Sie bis zur Einbringlichkeit oder Uneinbringlichkeit der Forderung und sorgen so dafür, dass Ihr Kreditversicherungsschutz nicht widerrufen wird.